Finanzielle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern des Spezialgymnasiums durch den Freundeskreis Salzmannschule e.V.
Durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden eines Schuljahres verfügen wir über ein Budget, das es uns ermöglicht, einzelne Schüler/innen finanziell zu unterstützen. Allerdings sind auch diese Mittel begrenzt.
Erst wenn alle anderen Möglichkeiten versagen und Sie einen abschlägigen Bescheid des Sozialamtes erhalten haben, können wir helfend einspringen.
Im Folgenden haben wir eine Zusammenfassung erstellt, wie der Ablauf zur Beantragung eines Zuschusses zu handhaben ist:
1. Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Hartz IV) und SGB-XII-Empfänger (Grundsicherung): Wenden Sie sich bitte an ihren zuständigen Sachbearbeiter des Arbeitsamts bzw. Sozialamts. Sie haben jährlich Anspruch auf eine Klassenfahrt.
2. Eltern oder alleinerziehende mit geringfügigem Einkommen oder mehreren Kindern: Sie können als erstes bei Ihrem zuständigen Sozialamt/Jobcenter und anschließend gleich beim Förderverein nachfragen, hier reicht eine kurze Erklärung bzw. ein document Antrag auf Formblättern (31 KB) .
Sehen Sie bitte auch die "Ordnung zur Regelung von finanziellen Unterstützungen einzelner Schüler der Salzmannschule Schnepfenthal durch den Freundeskreis Salzmannschule e.V." ein.