Ehemalige Ordnung zur Regelung von finanziellen Unterstützungen einzelner Schüler der Salzmannschule Schnepfenthal durch den Freundeskreis Salzmannschule e.V.

Der Freundeskreis Salzmannschule e.V. sieht laut Vereinssatzung einen wichtigen Auftrag seiner Arbeit in der finanziellen Unterstützung einzelner Schüler der Salzmannschule Schnepfenthal. Hierzu wurde als Teil der Haushaltsplanung des Freundeskreises der Salzmann-Fonds eingerichtet.

(1)

Der Salzmann-Fonds finanziert sich aus:

  • einem im Haushalt mit 1000€ vorgegeben Schuljahresgesamtbetrag des Freundeskreises,
  • einem jährlichem Zuschuss des Schulfördervereins und
  • Spenden.

(2)

Der Vorstand kann bei einer erhöhten Anzahl von Anfragen zusätzliches Geld aus dem Haushalt in den Salzmannfonds fließen lassen.

(3)

Unterstützung können die Sorgeberechtigten finanziell bedürftiger Schüler der Salzmannschule, volljährige Schüler und Lehrerinnen und Lehrer der Schule beantragen, indem sie

  • einen entsprechenden vollständigen Antrag stellen und
  • einen zugehörigen vollständigen Finanzierungsplan fristgerecht beim Vorsitzenden des Freundeskreises einreichen.

(4)

Schülerinnen und Schüler können finanzielle Unterstützung beantragen für:

  • Exkursions- und Studienfahrten,
  • Prüfungsbeträge (z.B. Sprachzertifikate),
  • schuljahresbezogene Patenschaften/Stipendien oder
  • Seminarfacharbeiten mit schulgeschichtlichem Kontext.

Lehrerinnen und Lehrer können finanzielle Unterstützung beantragen für:

  • Exkursions- und Studienfahrten oder
  • Projekte mit schulgeschichtlichem Kontext.

Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Beantragung nicht ab.

(5)

Anträge für das laufende Schuljahr müssen 4-6 Wochen vor Beginn der Reise oder des Projekts gestellt werden.

(6)

Der Vorstand des Freundeskreises behandelt alle zur Verfügung stehenden Antragsangaben sehr vertraulich und entscheidet durch einfache Abstimmungsverhältnisse über die gestellten Anträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltssituation.

 (7)

Die Unterstützung im Bereich der Einzelfinanzierung von Exkursions- und Studienfahrten bzw. Prüfungsbeträge sollte prozentual vom Gesamtbetrag der Kostenaufwendung zwischen 25% und 50% liegen. Insgesamt werden maximal 50% der Kosten übernommen. Eine schuljahresbezogene Unterstützung in Form einer Patenschaft/eines Stipendiums orientiert sich an den Verpflegungskosten der Internatsschüler. Ein prozentualer Anteil dieser Verpflegungskosten in einer Höhe von maximal 50% entspricht einer monatlichen Unterstützung von maximal 80,00 € pro Monat (Stand Dezember 2012).
Dieser Betrag wird bei ggf. positiver Entscheidung rückwirkend zum Schuljahresbeginn ausgezahlt.

Diese Ordnung tritt auf Beschluss des Vorstandes am 06.04.2019 in Kraft.

 

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