Fachtagung des Thüringer Landesverbands der Schulfördervereine e.V.
Die Fachtagung des Thüringer Landesverbands der Schulfördervereine e.V. (TLSFV) fand am 26. Januar 2013 im Augustinerkloster in Erfurt statt.
Es wurde nach dem pdf Programm der TLSFV Fachtagung 2013 (676 KB) verfahren. Höhepunkt der Veranstaltung war der Festvortrag von Dr. Rupert Graf Strachwitz, Berlin, zu dem Thema "Bürgerschaftliches Engagement & Zivilgesellschaft. Ein Thema für die Bildung". Er begann mit einer Analyse der bereits gewesenen oder noch andauernden Krisen, der Finanzkrise und der Eurokrise, und leitete über Bemerkungen zur Ressourcenkrise in die kommende Krise "Zusammenbruch des Wohlfahrtsstaates" und dem damit einhergehenden Politikwandel über. Bedingt durch die gegenwärtige Politik ohne Visionen werde die Zivilgesellschaft eine zunehmende Bedeutung erlangen. Damit war der Bogen zu den Schulfördervereinen gespannt, deren Rolle sich nicht in der Zusammenarbeit mit der Schule bei der Ausgestaltung von Festen erschöpfen dürfe. Vielmehr sollten sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und versuchen, konzeptionell auch die Schule mitzugestalten. Notwendige Bedingung dazu wäre, dass die Schulfördervereine auch eine Stimme in den Organisationsstrukturen der Schule bekommen, was im Land Hessen bereits gesetzlich verankert sei. Ein Gaststatus in der Elternvertretung, der Schülerselbstverwaltung oder Leitungsgremien könnte aber auch ohne gesetzliche Regelung eingeräumt werden. In der Diskussion wurden Feststellungen wie diese gemacht: Je mehr sich eine Schule etabliert, umso schwieriger wird es für den Schulförderverein von der Schulleitung akzeptiert zu werden. Welchen Stellenwert die Schulleitung dem Schulförderverein einräumt, könne man daran erkennen, welche Rolle ihm im Leitbild zugewiesen wird. Einen gewichtigen Beitrag von Seiten einer Schulleitung zu dieser Diskussion gab es nicht.
Sehr informativ war auch der Vortrag von Frau Anne Kreim "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung". Das Programm wendet sich an die Zielgruppe bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendliche bis ca. 15 Jahren an Schulen. Antragsteller müssen drei lokale Bündnispartner sein. Das können neben den Schulfördervereinen z.B. Betriebe, soziale Einrichtungen, Vereine oder Kirchen sein. Bewilligungssummen belaufen sich auf 3-5 Tausend Euro pro Jahr. Einen breiten Raum der kontroversen Diskussion nahm das Thema der diskreten Behandlung der Bedürftigkeit ein. Dazu wurde auch bemerkt, dass die Gruppe nur zu ungefähr der Hälfte aus bildungsbenachteiligten Schülern bestehen soll.
Die Vorsitzende des TLSFV betonte in ihrer Einleitung mehrfach "Ehrenamt muss Spaß machen". Das mag den Zeitgeist widerspiegeln, trifft aber den Kern der Sache nicht. Gerade im Ehrenamt müssen Funktionsträger in nicht unerheblichem Maß Freizeit opfern, sich anstrengen, Hindernisse überwinden, Kompromisse eingehen und Frustrationen infolge innerer Reibungsverluste und semiprofessioneller Arbeit ertragen können. Das macht manchmal gar keinen Spaß. Die Arbeit trotzdem zu machen, ist aber ein Gebot der Verantwortung und Solidarität gegenüber den Mitgliedern des Vereins, ja auch im Sinne des von Dr. Graf Strachwitz vorgetragenen zivilgesellschaftlichen Auftrags. Der gefährliche Umkehrschluss der Feststellung könnte nämlich sein: "Wenn es keinen Spaß macht, dann werfe man seine Aufgabe hin oder trete gar aus." Dafür gibt es genügend Beispiele. Nein "Ehrenamt kann Spaß machen", … muss es aber nicht.
Hartmut Backe