Ehemalige Richtlinien zur Spendeneinwerbung für Vorhaben und Projekte,
die der Freundeskreis der Salzmannschule e.V. unterstützt

1. Zur Erfüllung und Verwirklichung seiner in der Satzung verankerten gemeinnützigen Ziele ist der Freundeskreis Salzmannschule e.V. auch auf die Mithilfe und Unterstützung weiterer Freunde der Salzmannschule (z.B. Schüler, Eltern, Lehrer, Erzieher) angewiesen.

2. Wenn Freunde der Salzmannschule (z.B. Schüler, Eltern, Lehrer, Erzieher) eigene Projekte und Vorhaben planen und realisieren, steht der Freundeskreis Salzmannschule e.V. selbstverständlich helfend zur Seite. Dies umfasst insbesondere die Abwicklung des erforderlichen Zahlungsverkehrs über das Freundeskreiskonto und die Ausstellung von ordnungsgemäßen Spendenbescheinigungen.

3. Werden diesbezügliche Projekte und Vorhaben geplant, ist das entsprechende Antrags-formular auszufüllen und dem Vorsitzenden zuzuleiten. Der Vorsitzende und der Kassenwart prüfen diese Anträge insbesondere auf Vereinbarkeit mit den in § 2 der Satzung festgeschriebenen gemeinnützigen Zwecken des Freundeskreises Salzmannschule e.V. und geben zur nächsten ordentlichen Sitzung des Vereinsvorstandes eine Beschlussempfehlung ab, über die unter Beachtung der Geschäftsordnung gemäß § 11 der Satzung entschieden wird.

4. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Antragspflicht sind die bereits dauerhaft durch den Freundeskreis Salzmannschule e.V. unterstützen Projekte:
- Herausgabe des Jahrbuches
- Herausgabe der Schülerzeitung
- Herausgabe des Schülerkalenders
- Unterstützung des Schulmuseums
- Freiflächengestaltung
- Auszeichnungen von Schülern für das beste Abitur -
- Orgelrestaurierung
(gestrichen, weil diese Aufgaben seit 23.02.2015 der Schulförderverein des Spezialgymnasiums für Sprachen Schnepfenthal e.V. übernommen hat.)

Ebenso gilt dieses Verfahren nicht für Leistungen aus dem Salzmannfonds. Diesbezüglich gilt ausschließlich die Ordnung zur Regelung von finanziellen Unterstützungen einzelner Schüler der Salzmannschule Schnepfenthal durch den Freundeskreis Salzmannschule e.V.

5. Bei der Unterstützung von Vorhaben und Projekten ist insbesondere darauf zu achten, dass lediglich die hierfür eingeworbenen Mittel (Spenden) verwandt werden.
Den Freunden der Salzmannschule (z.B. Schüler, Eltern, Lehrer, Erzieher) bleibt es jedoch unbenommen, einen weiteren Antrag auf finanzielle Unterstützung über den Vereinsvor-sitzenden beim Gesamtvorstand zu stellen.

6. Bei der zahlungstechnischen Abwicklung ist ebenfalls auf die Erfüllung der in § 2 der Satzung festgeschriebenen gemeinnützigen Ziele zu achten. Auszahlungen auf Privatkonten sind grundsätzlich nicht zulässig.

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